Gemischt wirtschaftliche Unternehmen Bedeutung

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gemischt wirtschaftliche Unternehmen

gemischt wirtschaftliche Unternehmen Logo #42343An gemischt wirtschaftlichen Unternehmen (z.B. GmbH, AG) sind neben privaten Rechtssubjekten auch juristische Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Bund, Länder, Kreise, Gemeinden) beteiligt. Problematisch sind in diesem Zusammenhang die Grundrechtsfähigkeit (Art. 19 III GG) und die unmittelbare Grundrechtsbindung (Art. 1 III GG).
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